"Man soll die Feste feiern, wie sie fallen” – ganz so einfach ist das für Veranstaltungen nicht! Insbesondere an die Räumlichkeiten, die Organisation und Sicherheit werden besondere Anforderungen gestellt. Für Versammlungsstätten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnung maßgeblich, die das Ziel hat, das Gefährdungspotential für Besucher und Mitwirkende zu minimieren. Aufgrund der großen Nachfrage führt die IECA dieses Seminar auch in Potsdam durch.
Die Versammlungsstättenverordnung gilt für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Mehrzweckräumen sowie Veranstaltungsräumen in Universitäten und Schulen der Fall.
In diesem Seminar erfahren wird vermittelt, ob die Vorschriften der VStättVO Auswirkungen auf die Organisation innerhalb der Versammlungsstätte haben. Die Dozentin gibt wertvolle Hinweise, wie die Vorschriften in der Praxis umgesetzt werden müssen. Sie erläutert ferner die Problematik der Betreiberverantwortung und zeigt auf, was zu tun ist, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.
So wird klar, worauf geachtet werden muss um der nächsten Veranstaltung gelassen entgegen zu sehen!
Dieses Seminar deckt die jährliche Schulung des Betriebspersonals gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 3 MVStättVO ab.