Zwei Seminare zur Veranstaltungssicherheit

An der IECA in Mannheim finden im November zwei Seminare mit Expertin Kerstin Klode statt. Am 19.11. geht es um die Anwendung der Versammlungsstättenverordnung für sog. Special Locations, am 20.11. kommt Brandschutzbeauftragter Rainer Sonntag hinzu, wenn es um den Brandschutz in Versammlungsstätten geht.

Veranstaltungen werden in den unterschiedlichsten Gebäuden und Veranstaltungsorten durchgeführt. Der Veranstalter bzw. die beauftragte Agentur beachten oft in erster Linie, ob die gewählte Location aus Marketinggesichtspunkten für die geplante Veranstaltung attraktiv ist. Vor einem Event muss jedoch vom Veranstalter und Betreiber einer Versammlungsstätte die Sicherheit des Veranstaltungsortes und die vorhandenen Genehmigungen geprüft und hinterfragt werden. Wird dies nicht getan, besteht das Risiko, dass eine Veranstaltung entweder nicht wie geplant oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.

Referentin Kerstin Klode stellt am 19.11.14 die aktuelle Rechtslage vor und nennt die wichtigsten Kriterien und zuständigen Stellen für die Genehmigung von sog. „Off-Locations“. Die Teilnehmer dieses Grundlagenseminars sollen erkennen, ob ihre geplanten Veranstaltungen unter die MVStättV fällt und welche Auswirkungen dies auf die Genehmigungen der Veranstaltung bzw. die Organisation hat

Das Seminar am 20.11.14 mit Kerstin Klode und Rainer Sonntag stellt die Zusammenhänge zwischen denen im Gebäude bzw. der Versammlungsstätte vorhandenen technischen Einrichtungen und dem (Veranstaltungs-)Betrieb dar. Der Fokus liegt hierbei auf dem Brandschutz, eine äußerst wichtige Sicherheitsvorgabe in Versammlungsstätten. Die Betriebsvorschriften sind hierbei ebenso ein Thema wie die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Belange des Brandschutzes.

Daneben werden Fragen des Bestandsschutzes und deren Auswirkungen auf die Veranstaltungen, die in Versammlungsstätten durchgeführt werden können, angesprochen. Ferner wird die Problematik von Veranstaltungen in Gebäuden, die keine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsstätten haben, in denen aber im Rahmen einer vorübergehenden Verwendung bzw. Ausnahmegenehmigung einzelne Veranstaltungen durchgeführt werden, dargestellt.

Nähere Informationen unter www.ieca-mannheim.de

Kontakt

IECA
Susanne Grabau
0621/4106-8601
susanne.grabau[at]mcon-mannheim.de
www.ieca-mannheim.de