“Man soll die Feste feiern, wie sie fallen” – ganz so einfach ist das für Veranstaltungen nicht! Insbesondere an die Räumlichkeiten, die Organisation und Sicherheit werden besondere Anforderungen gestellt. Für Versammlungsstätten ist die jeweilige Versammlungsstättenverordnungen maßgeblich, die das Ziel hat, das Gefährdungspotential für Besucher und Mitwirkende zu minimieren.
Sie gilt für alle Versammlungsstätten, deren Räume einzeln oder insgesamt mehr als 200 Besucher fassen. Dies ist zum Beispiel bei fast allen Bürgerhäusern, Stadthallen, Mehrzweckräumen sowie Veranstaltungsräumen in Universitäten und Schulen der Fall.
In diesem Seminar erfahren die Teilnehmer, ob die Vorschriften der MVStättV Auswirkungen auf die Organisation innerhalb ihrer Versammlungsstätten haben. Die Dozentin gibt ihnen wertvolle Hinweise, wie sie die Vorschriften in der Praxis umsetzen müssen. Sie erläutert ferner die Problematik der Betreiberverantwortung und zeigt, was zu tun ist, um Haftungsfälle weitestgehend zu vermeiden.
In 2014 wurde die Musterversammlungsstättenverordnung in einigen Punkten überarbeitet. Die Referentin stellt die für den Betrieb einer Versammlungsstätte wichtigen Neuerungen dar.
Dieses Seminar deckt die jährliche Schulung des Betriebspersonals gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 3 MVStättV ab.