Steuerliche Aspekte bei Veranstaltungen

Bei dem Workshop am 9.12.2014 bei der IECA in Mannheim geht es um die steuerlichen Aspekte bei Tagungen und Kongressen. Worauf müssen Veranstalter und Agentur achten? Der Steuerberater Dieter Schlindwein gibt aktuelle Informationen.

Bei der Durchführung von Veranstaltungen gelten besondere steuerrechtliche Vorschriften. In der praktischen Arbeit besteht die Kunst immer darin, die Komplexität des Steuerrechtes mit den zahlreichen einzelnen Vorschriften und einem aus der Praxis heraus notwendigen Pragmatismus zu einer sinnvollen Lösung zusammen zu führen.

Das Seminar vermittelt zunächst einen Überblick über das deutsche Steuerrechtssystem. Darauf aufbauend werden die steuerlichen Besonderheiten bei der Durchführung von Tagungen und Kongressen sowie sonstigen Veranstaltungen erläutert. Die Seminarunterlagen basieren auf dem deutschen und teilweisem europäischem Recht sowie der jeweiligen gültigen Steuerrechtsprechung.

Nähere Informationen bei der IECA.

Kontakt

IECA
Susanne Grabau
0621/4106-8601
susanne.grabau[at]mcon-mannheim.de
www.ieca-mannheim.de