Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
- Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Schutzziele der VersammlungsstättenVO
- Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
- Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1 – „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
- Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
- Leitung und Aufsicht in Veranstaltungen
- Erkennen von Gefährdungen und Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
- Einsatz und Verantwortung von Sachkundigen Aufsichtspersonen sowie Erfahrungsaustausch
Termine 2010
Ort: Köln
O 27.-29.Mai
O 27.-29.September
O 28.-30.Juni
O 28.-30.Oktober
O 29.-31.Juli
O 29.Nov.-01.Dez.
O 23.-25.August
O Ort: Dortmund 13.-15.September
Zielgruppe: Betreiber und Veranstalter
Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Versammlungsstätte / Veranstaltung
Ziele / Inhalte
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) in der Fassung 2005 werden erhöhte Anforderungen an das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Dauer: ca. 21 Unterrichtsstunden an drei Unterrichtstagen
Teilnehmerzahl: mindestens 8 bis maximal 20
Erfolgskontrolle/Zertifikat
Es wird ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.
Preis: Auf Anfrage
Mit einem Bildungsscheck NRW zahlen Sie nur 50% der Seminargebühren = 260,- Euro.