Der BDKV unterstützt die Forderungen des Bündnisses, denn die Musik und der Schall von Clubs und Musikspielstätten, Open Airs und Festivals ist an seinem kulturellen und gesellschaftlichen Mehrwert zu messen und nicht dem Industrielärm gleichzusetzen. Auch bei der weiteren Forderung der LiveKomm, Musikclubs in den Bebauuungsvorschriften der BauNVO als Kulturorte anzuerkennen, zeigt sich der BDKV solidarisch.
Angesichts der Gesetzesnovellierung der "Technischen Anleitung Lärm" (TA Lärm) legte die LiveKomm im Rahmen der Kampagne #clubsAREculture einen Vorschlag zur Neuregelung vor. In der TA Lärm werde Kulturschall – damit gemeint sind Geräusche, die durch Musikspielstätten, Opern-, Schauspiel- und Konzerthäuser entstehen (also Musik und Gesang, Applaus und Gespräche von Personen vor den Einrichtungen) – als Gewerbe- und Industrielärm bewertet. Mit dem Vorschlag einer Kulturschallverordnung möchte #clubsAREculture auf den laufenden Prozess der Neuregelung Einfluss nehmen, die Situation für Musikspielstätten verbessern und nicht zuletzt die Vielfalt des kulturellen Angebots bewahren und vergrößern. Anna Blaich von der Bundesstiftung LiveKultur sagte: “Kulturschall ist ein unentbehrlicher Teil unseres Zusammenlebens. Eine entsprechende Verordnung unterstreicht die Anerkennung der Livekultur als wertige, schützenswerte und förderungswürdige Kultur."
Der BDKV unterstützt die Forderungen einer Kulturschallverordnung. Johannes Everke, Geschäftsführer des BDKV, sagt: “Die aktuelle Gesetzeslage nach TA Lärm gefährdet die Basis für das kulturell-urbane Leben. Mit Recht schmücken sich Städte und Länder mit ihrem Kulturleben und sehen in den Institutionen, Musikclubs und Festivals einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Teilhabe und Standortattraktivität. Außerdem bieten gerade diese Musikspielorte essentielle Räume zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses im Sinne des “Circle of Live” – denn auf eben diesen Bühnen finden viele Newcomer ihr Publikum und reifen zu Topstars, die später ganze Hallen füllen. Gemeinsam mit der LiveKomm verfolgen wir deshalb das Ziel, dass die Gesetzeslage und Kulturpolitik diese Werte widerspiegeln. Wir müssen wie bei der Kindergarten-Debatte den Widerspruch auflösen, dass die Gesellschaft eine lebendige Kultur will, aber nicht im eigenen Hinterhof.”
Neben der Neuregelung der TA Lärm werden auch die geltenden Bebauuungsvorschriften (BauNVO) derzeit legislativ auf Bundesebene überprüft. Darin werden Musikclubs nach aktueller Gesetzeslage Sex-Kinos und Spielhallen gleichgestellt. In einem Forderungspapier zur kulturellen Stadtentwicklung drängt #clubsAREculture darauf, Musikclubs als Kulturorte anzuerkennen. Der BDKV unterstreicht auch hier die überfällige Forderung von LiveKomm und #clubsAREculture.