DEHOGA zum Koalitionsvertrag: Auf die konkrete Umsetzung kommt es jetzt an

Gerade jetzt bedarf es einer handlungsfähigen Bundesregierung. „Es ist zu begrüßen, dass die Ampelkoalitionäre ihren ambitionierten Zeitplan eingehalten und am Mittwoch ihr Arbeitsprogramm präsentiert haben. Die Hürden bei der notwendigen Kompromissfindung waren zweifelsohne hoch und so verwundert es nicht, dass zu vielen Themen und Projekten noch offene Fragen bestehen“, erklärt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband).

„Die formulierten Ziele zur Tourismuspolitik, zur Digitalisierung, zum Bürokratieabbau sowie zur Ausbildung und Fachkräftesicherung sind grundsätzlich zu begrüßen. Am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung an. Erst dann wissen wir, mit welchen Auflagen, Kosten und Konsequenzen die Maßnahmen für unsere Unternehmer verbunden sind.“

Auf große Zustimmung des DEHOGA stoßen die geplanten Erleichterungen bei der Gewinnung ausländischer Fachkräfte für die deutsche Tourismusbranche durch den Abbau von Hürden. Dies betrifft insbesondere die verbesserte Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen aus dem Ausland sowie Verfahrensbeschleunigungen.

Konkrete verlässliche Vereinbarungen zur Deckelung der Sozialabgaben und beim Thema Steuern vermisst Zöllick hingegen. „Das Fehlen einer klaren Absage an neue Steuern und Steuererhöhungen stimmt uns skeptisch“, so Zöllick. Im Sondierungspapier wurden diese noch explizit ausgeschlossen. Keine Erwähnung findet das zentrale Branchenanliegen zur Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen mit Einbezug der Getränke. „Dies ist aber für die Zukunftssicherung der Branche und Wettbewerbsfähigkeit von zentraler Bedeutung“, betont Zöllick.

Wie bereits bekannt, kommt der Mindestlohn von zwölf Euro. Ab wann dieser jedoch im ersten Regierungsjahr eingeführt wird, steht noch nicht fest. Diese staatliche Heraufsetzung des Mindestlohns bedeutet für die Mehrzahl der Betriebe eine Personalkostensteigerung von 15 bis 25 Prozent, so das Ergebnis einer jüngst durchgeführten Umfrage des DEHOGA.

Enttäuschend, aber wenig überraschend sind für den DEHOGA die Aussagen im Koalitionsvertrag zu Minijobs und flexiblen Arbeitszeiten. „Aufgrund der bekannten Positionen der Parteien stellen die Beibehaltung der Minijobs und die Heraufsetzung der Verdienstgrenze auf 520 Euro einen Kompromiss dar, der deutlich hinter den Branchenbedürfnissen zurückbleibt.“

Auch bei der Arbeitszeitflexibilisierung hätte sich der DEHOGA mehr Mut gewünscht als die Experimentierräume, die bereits Inhalt des letzten Koalitionsvertrages waren und von der Branche nicht genutzt werden konnten.

Als „logisch und konsequent“ bezeichnet Zöllick die Ankündigung, die EEG-Umlage beim Strompreis abzuschaffen. Das sei insbesondere mit Blick auf die Klimavorhaben wichtig. „Denn was das Klimaschutzprogramm der Wirtschaft an neuen Belastungen und Auflagen bringt, ist noch völlig offen.“ Dabei betont Zöllick die große Bedeutung aller Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes insbesondere auch für seine Branche. „Keine Frage, der Tourismus ist wie keine zweite Branche auf eine intakte Umwelt angewiesen. Wir werden uns in diesen Prozess weiter engagiert einbringen.“ Dabei trage der DEHOGA auch die Ziele zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung mit und wird hierbei die Branche weiter unterstützen.

Lob vom DEHOGA gibt es für den angekündigten Corona-Krisenstab. „Wir begrüßen ausdrücklich die Einrichtung eines Krisenstabes der Bundesregierung, um eine bessere Koordinierung der Corona-Maßnahmen zu gewährleisten. Für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung ist dies auch dringend geboten.“

Die Branche darf jetzt nicht im Stich gelassen werden

Im Lichte dieser besorgniserregenden Entwicklung appelliert der DEHOGA, die Corona-Regeln zur Kurzarbeit bis 31. März fortzusetzen. Dazu zählten die Fortgeltung der erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit sowie die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Zusammenhang sei es gut, dass bereits am Mittwoch die Fortsetzung der Corona-Hilfen für das erste Quartal 2022 verkündet wurde. Eine bloße Verlängerung reiche laut Zöllick indes nicht aus. „Es besteht Nachbesserungsbedarf abhängig vom Grad der Betroffenheit der Branche durch die eingriffsintensiven Corona-Maßnahmen der Bundesländer. Die Branche darf jetzt nicht im Stich gelassen werden.“

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