Jens Michow erläuterte den Abgeordneten, dass die Branche mit der bevorstehenden Energiekrise vor einer erneuten für sie existentiellen Herausforderung stehe. Der Wirtschaftszweig sei am härtesten von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und derzeit noch weit von einem tatsächlichen Neustart entfernt. Ohne weitere substantielle staatliche Förderstrukturen werde die Branche diese neue Herausforderung durch in allen Bereichen extrem gestiegene Preise, die Folgen nicht hinreichend geheizter Spielstätten und den Ende des Jahres auslaufenden Sonderfonds für Kulturveranstaltungen nicht bewältigen können.
Michow unterbreitete den Ausschussmitgliedern konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der Auswirkungen der Energiekrise. Er forderte u.a. eine Fortführung der Veranstaltungsförderung des laufenden Programms Neustart Kultur II mindestens bis Ende des Jahres 2023, eine Entlastung der Veranstalter:innen durch eine direkte Förderung bzw. Übernahme von Energiekostensteigerungen bei den Spielstätten und einen Fonds für Kulturveranstaltungen, der in Anspruch genommen werden kann, sofern Veranstaltungen aufgrund übermäßig gestiegener Energiekosten nicht mehr wirtschaftlich sind – sowie schließlich eine Stärkung der Energieautarkie von Veranstaltungsorten die es ihnen ermöglicht, insbesondere Photovoltaik und Energiespeicher zu finanzieren.
Ferner berichtete Michow dem Ausschuss, dass es ein großes Problem für die Branche sei, dass es ab 2023 keinerlei Absicherung für pandemisch bedingte Veranstaltungsausfälle mehr gäbe. „Beim Sonderfonds wird per Ende des Jahres mit Restmitteln in Höhe von 1,5 bis 1,8 Milliarden Euro gerechnet. Wir fordern, dass die gesamten Restmittel ab 2023 uneingeschränkt dem Wirtschaftsbereich erhalten bleiben, für den sie schließlich ursprünglich zur Verfügung gestellt wurden.“ Michow beklagt, dass bisher lediglich wiederholt mitgeteilt wurde, dass die Restmittel Kultureinrichtungen zur Abfederung der Energiekrise zur Verfügung stehen sollen. „Es wäre empörend, wenn das bedeutete, dass die Mittel den ursprünglich Antragsberechtigten vollständig entzogen würden“, sagt der Verbandspräsident. „Es steht außer Frage, dass fast alle Sektoren des Kulturbereichs auf Förderungen angewiesen sind, um diese neue Krise wirtschaftlich überleben zu können. Aber es sollte auch bedacht werden, dass ein großer Teil der Kulturorte keine Förderung mehr brauchen wird, wenn Veranstalter:innen sie nicht mehr bespielen.“
Die größte Angst der Veranstalter:innen bestünde laut Michow gar nicht an allererster Stelle in möglichen Veranstaltungs-Lockdowns. „Wir haben viel mehr Angst davor, dass Veranstaltungen abgesagt werden müssen, weil der Künstler oder die Künstlerin kurz vor dem Konzert an Corona erkrankt.“ Da sich pandemische Risiken heute grundsätzlich nicht mehr versichern ließen, wäre ein solcher Fall für die Veranstaltenden eine kaum zu bewältigende Katastrophe. Wenn Veranstaltungen ab 2023 nicht zu einem riskanten Roulettespiel werden sollen, müsse die Politik mit der Branche schnell über einen gemeinsamen Lösungsweg sprechen.
„Der mit 2,5 Milliarden Euro ausgelegte Sonderfonds ist eben kein allgemeiner Corona-Hilfsfonds, wie nun behauptet wird. Er sollte explizit dazu dienen‚ ‚Kulturveranstaltungen eine Perspektive zu geben und der Branche ein Neustart zu ermöglichen‘. Leider haben wir diese Ziele bisher noch nicht erreicht. Von einem tatsächlichen Neustart sind wir noch weit entfernt und aus den dargestellten Gründen mangelt es den Veranstalter:innen nach wie vor noch an jeglicher Perspektive“, klagt Michow. Er fordert daher, dass der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf das kommende Jahr verlängert wird.
„Dafür waren die Mittel eingeplant und sollten daher auch weiter zur Erreichung dieses Zweckes verwandt werden. Ich bin sicher, dass die bei der Ausschusssitzung anwesenden Abgeordneten diesen Standpunkt verstanden haben und hoffe, dass sie unsere Forderung unterstützen.“