Gastobergrenzen und Abstandspflicht – Konsequenz: umfassende Veranstaltungsabsagen

Der Entwurf zum Infektionsschutzgesetz macht Großveranstaltungen unplanbar. Kein Veranstalter kann sich auf solch unkalkulierbare, unwirtschaftliche Unberechenbarkeit einlassen. Folge werden im Winter massenhafte Veranstaltungsabsagen und -abwanderungen ins Ausland sein. Die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Christian Eichenberger, Vorstand von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft, Foto: © Susanne Beimann

„Am 3. August 2022 hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetzes im Entwurf schärfer gefasst. In Innenräumen sollen länderspezifisch Gastobergrenzen, FFP2-Masken und Abstand gelten. Das erzeugt erneut völlige Unberechenbarkeit: Wenn Veranstalter kurzfristig Kapazitäten reduzieren müssten, weil Landesregierungen – noch dazu ohne klare Pandemiegraddefinitionen – eine Verschärfung feststellen, kann nicht seriös geplant werden. Folge ist maximale Verunsicherung bei Auftraggebern und Gästen von Veranstaltungen wie Messen, Kongressen, Events und weiteren Formaten. Sollte der Entwurf nicht überarbeitet werden, sind umfassende Veranstaltungsabsagen ab Oktober die zwingende Konsequenz. Fachkräfte werden noch stärker abwandern.

Die optionalen Ländermaßnahmen führen erneut zum Flickenteppich an Vorgaben, der nur eines bringt: Veranstaltungsstornierungen mangels Planungssicherheit. Klar ist, dass die Branche damit ab Herbst wieder für mindestens sechs Monate deutliche Wirtschaftshilfen für ihren Fortbestand in Anspruch nehmen muss. Zudem hat sich Deutschland im europäischen Vergleich abermals für einen Sonderweg entschieden, der zur Abwanderung hochkarätiger Wirtschaftsveranstaltungen und Messen in Nachbarländer führt.“ betont Christian Eichenberger, Vorstand von fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft und Mitglied im Vertreter*innenrat der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft.

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