(Rest-)Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen müssen Veranstaltungswirtschaft vorbehalten bleiben

Dem am 04. September 2022 veröffentlichten 3. Entlastungspaket der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass die im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel genutzt werden sollen, um gezielte „Hilfen für Kultureinrichtungen“ zur Verfügung zu stellen.

„Sollte diese Formulierung dahingehend zu verstehen sein, dass die bisher nicht verbrauchten Mittel des Sonderfonds nun ausschließlich von festen Häusern und damit zum Beispiel lediglich von Theatern und Musikclubs in Anspruch genommen werden können und damit der Veranstaltungswirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen, wäre dies ein Skandal“, sagt Prof. Jens Michow, Präsident des Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft. Der Verband vertritt die wirtschaftlichen Interessen von rund 500 Unternehmen des Wirtschaftsbereichs.

„Die Mittel in Höhe von ursprünglich 2,5 Milliarden Euro wurden 2020 zur Verfügung gestellt, um Veranstaltungsunternehmen gegen wirtschaftliche Nachteile abzusichern, die ihnen durch pandemiebedingte Kapazitätsreduktion und Veranstaltungsausfälle entstehen. Da 2021 aufgrund der Verordnungslage nur wenige Veranstaltungen stattfanden und seit Anfang des Jahres die Eindämmungsmaßnahmen aufgehoben wurden, wurden die Mittel für die vorgesehenen Zwecke nicht vollständig verbraucht. Nach internen Informationen gibt es derzeit noch Restmittel nicht etwa nur von 1 Milliarde sondern von rund 1,5 - 1,8 Milliarden Euro.

„Da das Programm Ende dieses Jahres ausläuft, fordern wir seit langem, dass diese Mittel weiterhin für alle Antragsberechtigten erhalten bleiben und nicht etwa in den Bundeshaushalt zurückfließen. Bisher wurde das kategorisch abgelehnt. Daher sind wir grundsätzlich sehr erfreut darüber, dass die Mittel nun jedenfalls dem Kulturbereich vorbehalten bleiben“, stellt der Verbandspräsident fest. „Antragsberechtigt müssen allerdings alle bleiben, die im Kulturbereich von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen werden. Dass sind an allererster Stelle die Veranstalter. Die Branche ist nach wie vor noch weit von einer wirtschaftlichen Erholung entfernt. Aufgrund der besorgniserregenden Warnungen des Bundesministers für Gesundheit schauen wir mit großer Sorge in die Zukunft. Neue Kapazitätsbeschränkungen würde unsere Branche wirtschaftlich nicht mehr verkraften.“

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