Service-Information: Finanzielle Förderung für engagierte Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsverantwortliche, die auch in Zeiten der Corona-Pandemie viel für Qualität und Quantität von betrieblicher Ausbildung tun, haben die Möglichkeit, für ihren Betrieb staatliche Förderung zu bekommen. Umfassend unterstützt werden auf diese Weise Betriebe, die ihrer sozialen Verantwortung und dem Blick vorausschauender Markt- und Unternehmensentwicklung einen wichtigen Stellenwert geben.

Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wenn ein Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernimmt, stellen mehrere Bundesländer (z. B. Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen) Fördergelder bereit. Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildenden der Weg in den Beruf durch eine abgeschlossene Ausbildung geebnet bleibt. Gleichzeitig ist das Förderprogramm für die Wirtschaft und die Betriebe ein wirksamer Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräfte-Nachwuchses. In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 wird zudem die Übernahme von Auszubildenden gefördert, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

Abhängig von Bundesland bzw. Region, in der ein Ausbildungsbetrieb ansässig ist, umfasst die Fördersumme einen beträchtlichen Anteil der Ausbildungskosten. Beispielsweise bis zu 50 % der Ausbildungskosten (Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) bei Betrieben im niedersächsischen Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“. Die Förderung kann beispielsweise in Niedersachsen bei der NBank beantragt werden. Informationen und Impulse für die Beratung geben auch die örtlichen Zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern).

Schaffung neuer bzw. Erhalt bestehender Ausbildungsplätze

Eine Entlastungsprämie in Höhe von mindestens 2.000 Euro und bis zu 6.000 Euro können bundesweit kleine und mittelständische Betriebe beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind und dennoch engagiert ausbilden. Wenn der Ausbildungsbetrieb im Ausbildungsjahr 2020/2021 einen neuen Ausbildungsplatz geschaffen hat (Ausbildungsprämie plus) bzw. die Zahl der Ausbildungsplätze erhalten hat (Ausbildungsprämie), ist schon einmal die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Vergleichszeitraum ist der Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020, falls der Betrieb bereits vor dem Ausbildungszeitraum ab 2020 ausgebildet hat. Auch neu abgeschlossene Verträge mit Azubis, die ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können bezuschusst werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Diese Zuschüsse (Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus und Prämie für Ausbildungswechsler*innen) werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Alle Informationen zu den Ausbildungsprämien gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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