Im täglichen Umgang mit der Thematik herrscht nach wie vor erhebliche Unsicherheit bei allen beteiligten Akteuren. Derzeit zeige sich ein Flickenteppich an Regelungen:
- In vielen Bundesländern fehlen konkrete Vorgaben zur Umsetzung des Zufahrtsschutzes, zur Verantwortlichkeit und zur Kostenübernahme.
- Während einige Länder großzügige Kostenübernahmen beim Zufahrtsschutz durch Kommunen oder das Land ermöglichen, lehnen andere diese kategorisch ab.
- Ebenso variieren die Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote der Landespolizeien beim Zufahrtsschutz stark – von umfassender Beratung bis hin zu einer vollständigen Ablehnung der Mitwirkung.
Der bvvs teilt die Auffassung von Bundeskanzler Merz, dass der Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen in der Verantwortung des Staates liegt. Gleichzeitig bilde eine professionelle, einzelfallbezogene Risikoanalyse das unverzichtbare Fundament jeder Sicherheitsplanung. Bei großen Märkten und Veranstaltungen ist ein umfassendes Sicherheitskonzept ein notwendiger Bestandteil des Sicherheitsmanagements. Es sei zudem essenziell zu betonen, dass klassische Themen der Veranstaltungssicherheit – wie Brandschutz, Fluchtwege und Notfallplanung – weiterhin einen zentralen Stellenwert haben und die Basis für sichere Märkte und Veranstaltungen bilden.
Der bvvs fordert daher klare Regelungen seitens der Innenministerien, um die aktuellen Unklarheiten zu beseitigen, insbesondere hinsichtlich der Kostenübernahme beim Zufahrtsschutz. Auch die politische Entscheidung, unter welchen Umständen Maßnahmen zum Zufahrtsschutz notwendig sind, müssten getroffen werden (Hessen war hier Vorbild). Klare Zuständigkeiten sind unerlässlich: Die Kommune sollte die leitende Funktion übernehmen und sich von der jeweiligen Landespolizei fachlich beraten lassen. Die Landespolizeien sind anzuweisen, dass insbesondere die Ersteinschätzung der Gefährdung durch ihre Expertise erfolgt.
Mit diesen Forderungen hat sich der bvvs am 21. November 2025 an Bundeskanzler Merz, den Bundesinnenminister Dobrindt sowie an die Innenministerkonferenz gewandt, um die Dringlichkeit einer einheitlichen und praktikablen Lösung zu unterstreichen.
Nur mit klaren Regeln, eindeutigen Zuständigkeiten und einer konsequenten Umsetzung könne die Sicherheit von Veranstaltungen in Deutschland nachhaltig gewährleistet werden – zum Schutz der Teilnehmenden und zur Stärkung des Vertrauens in öffentlichen Veranstaltungen.







