Versammlungsstätten - Verordnung

Die neue Versammlungsstättenverordnung verzichtet weitgehend auf Detailregelungen in den Bauvorschriften. Sie werden durch unbestimmte Rechtsbegriffe ersetzt. In der Gesetzgebung kommen unbestimmte Re

Die neue Versammlungsstättenverordnung verzichtet weitgehend auf Detailregelungen in den Bauvorschriften. Sie werden durch unbestimmte Rechtsbegriffe ersetzt. In der Gesetzgebung kommen unbestimmte Rechtsbegriffe immer dann zum Einsatz, wenn der Gesetzgeber Schutzziele, Qualitäten, Anforderungen festlegen will, ohne sie im Detail auszufüllen. Der Regelungsumfang in den Bauvorschriften wurde von 106 auf 30 Paragraphen reduziert. Die Betriebsvorschriften wurden dagegen von 13 auf 15 Paragraphen erhöht. Demzufolge kommt den Führungskräften eine höhere Verantwortung zu. Die TAW Wuppertal veranstaltet ein zweitägiges Seminar um sich mit den sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen der neuen VStättV vertraut zu machen. Dozent: Thomas Klagholz Ort: Bochum Termin: Donnerstag, 13.11.2003 bis Freitag, 14.11.2003, jeweils 9.00 - 17.00 Uhr Weitere Infos: www.taw.de