Durch den Einsatz des IVW legt Bremen nun die Aufstockung der ÜH III und ÜH III Plus für die Veranstaltungswirtschaft in Anlehnung an Niedersachsen auf. Das Portal zur Antragstellung ist bereits freigeschaltet. Erste Anträge können – anders als in Niedersachsen – ohne Download einer Datei und erneutem Upload direkt im Browser hier gestellt und versandt werden. Für die Aufstockung hat das Land Bremen 4,8 Mio € zur Verfügung gestellt.
Wie erhalte ich Zugang zu der Aufstockung?
Um die Aufstockung in Bremen beantragen zu können muss mindestens der Bewilligungsbescheid der ÜH III oder der ÜH III Plus vorliegen. Dann kann mit oder auch ohne Prüfenden Dritten direkt bei der BAB ein Antrag gestellt werden.
Wie hoch liegt die Förderung?
Unternehmen oder Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft, erhalten einen pauschalierten Umsatzverlustausgleich für den im Zeitraum von Januar2021 bis Juni 2021 und/oder Juli 2021 bis Dezember 2021 entstandenen oderabsehbaren Umsatzverlust gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019.
Für die ersten 100.000 EUR Umsatzverlust beträgt der Ausgleich 20 % des Verlustbetrages, für den darüberhinausgehenden Umsatzverlust 15%.
Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes, können nach ihrer Wahl einen Ausgleich wie im vorhedrigen Absatz erhalten, oder einenpauschalierten Umsatzverlustausgleich in Höhe von 12,5 % des im Zeitraum von Januar 2021 bis Juni 2021 und/oder Juli 2021 bis Dezember 2021 entstandenen oder absehbaren Umsatzverlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2019 sowie einen Ausgleich der im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 und/oder Juli 2021bis Dezember 2021 fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen in Höhe von 25 % als betriebliche Fixkosten.
Als fällig gilt eineTilgungsleistung in diesem Sinne auch dann, wenn sie gestundet wurde.
Die Billigkeitsleistung beträgt einmalig maximal 50.000 EUR. Die Leistung ist zudem auf den Betrag begrenzt, durch den der Umsatz des Jahres 2019 erreicht wird.
Die Aufstockung wird wahrscheinlich bis Ende Juni 2022 beantragbar sein.
Alle Infos der zuständigen Bremer Landesbank sind bei der BAB nachzulesen.