bvvs nimmt am Branchendialog in Baden-Württemberg teil

Auf Einladung der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nahm der Bundesverband Veranstaltungssicherheit bvvs am 24. September am Branchendialog „Veranstaltungs- und Messewirtschaft“ in Stuttgart teil.

Für den Branchendialog erstelle der bvvs ein Arbeitspapier, in dem insbesondere auf Möglichkeiten hingewiesen wurde, die sichere Veranstaltungen, auch unter Corona, ermöglichen. Sven Hansen, der erste stellvertretende Vorsitzende des bvvs, stellte das Arbeitspapier vor und zeigte den Teilnehmern und den Vertretern des Wirtschaftsministeriums die Chancen auf, die weiterhin sichere Veranstaltungen ermöglichen können.

Beim Branchendialog in der Stuttgarter Messe tauschten sich etwa 50 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Messeveranstalter, Messebau, Veranstaltungs- und Eventbranche, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie Consultants und Verbände über Öffnungsperspektiven, neue Ansätze und Impulse, wie die Zukunft hybrider Veranstaltungen und neue, alternative Geschäftsmodelle aus. Außerdem wurde über relevante Technologien wie Lüftungstechnik oder Sensortechnologie in Zeiten von COVID-19 gesprochen. Laut Wirtschaftsministerium soll der Dialog demnächst weitergeführt werden.

Im Rahmen des Branchendialoges gab Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut den Startschuss für den neuen „Tilgungszuschuss Corona“.  „Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt“, erläuterte die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Förderbank die Nöte der Unternehmen. „Auch bei diesem Programm steht die L-Bank selbstverständlich mit ihrer Förderinfrastruktur dem Land und damit auch den mittelständischen Unternehmen in Ba-Wü zur Seite.“

Für den bundesweit einmaligen „Tilgungszuschuss Corona“ stellt das Land insgesamt rund 92 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser richtet sich an Schausteller und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauer, Veranstaltungstechnikdienstleiter und Zeltverleiher und Zirkusse sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. Von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 wird einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt. Der Tilgungszuschuss ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn.

Anträge können ab sofort bis zum 20. November 2020 bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden. Diese übernehmen die Vorprüfung der Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt dann durch die L-Bank.

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