Corona-Einschränkungen: Kulturorte wie Bildungseinrichtungen behandeln

Am 7. Januar werden sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler treffen, um über die aktuelle Corona-Infektionslage sowie mögliche weitere Einschränkungen zu sprechen.

Mit Blick auf die bis dahin stattfindenden Vorbereitungen appelliert der Deutsche Kulturrat an den Bund und an die Länder, bei der Kategorisierung von Kultur umzudenken. Bislang werden Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltungen wie Freizeiteinrichtungen behandelt. Kunst und Kultur sind aber keine reinen Freizeitaktivitäten. Kunst und Kultur haben stets einen Bildungsaspekt. Kultureinrichtungen und -veranstaltungen sollten daher wie Bildungseinrichtungen behandelt werden und entsprechend zugänglich bleiben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kunst und Kultur sind mehr als Freizeit. Der Besuch von Kulturveranstaltungen oder Kulturorten hat stets einen Bildungsaspekt. Es ist daher dringend erforderlich, dass bei den nächsten Bund-Länder-Beratungen zu Corona-Schutzmaßnahmen Kultureinrichtungen und -veranstaltungen ähnlich wie Bildungseinrichtungen behandelt werden. Nur so kann dem Werk- und Wirkbereich von Kunst und Kultur, der auch durch Artikel 5, 3 des Grundgesetzes besonders geschützt ist, angemessen Rechnung getragen werden. Denn Theater, Museen, Konzerthäuser, Kinos und andere sind viel mehr als reine Freizeitorte. Wir erwarten, dass die Politik nach fast zwei Jahren Pandemie dies endlich bei der Festsetzung von Einschränkungen im Kulturbereich berücksichtigt.“

Unternehmen

Deutscher Kulturrat

Kontakt

+49 (0) 30 226 05280
www.kulturrat.de
Zum Unternehmensprofil

News von Deutscher Kulturrat