VBG & VPLT-Infoveranstaltung: „Die Verantwortung des Auftraggebers in der Veranstaltungsbranche“

Für die Planung der nächsten großen Veranstaltung ist nur wenig Zeit. Das geht oft auf Kosten wichtiger Arbeitssicherheit sowie einer korrekten Ausschreibung – dabei haftet der Veranstalter später mit.

Der VPLT möchte ein wenig Abhilfe schaffen und die gesamte Branche für die Pflichten des Auftraggebers sensibilisieren. Auf der kommenden VBG- und VPLT-Infoveranstaltung wird über genau dieses Thema gesprochen. Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Unternehmer, Fach- und Führungskräfte von Veranstaltungs-Agenturen, Veranstaltern, Auftraggebern, aber auch an Betreiber von Versammlungsstätten.

Veranstaltungstermin

Mittwoch, den 23. März, von 11:00 – 14:00 Uhr

Referentin und Referenten

  • Jörg Braeutigam, Mitarbeiter der VBG, Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung, im DGUV-Sachgebiet Bühnen und Studios  
  • Laura van Haperen, Bereichsleiterin Bildung & Recht beim VPLT
  • Falco Zanini, Falco Zanini Event Safety
  • Merten Wagnitz, Vorstandsmitglied ISDV e.V., Geschäftsführer der mb-media Live GmbH, Planungsbüro für Veranstaltungen
  • Karsten Schrott, Health and Safety Officer bei Neumann&Müller GmbH & Co. KG, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Mitwirkung im SiFa.VT

Themen

  • Wie sehen meine Pflichten aus?
  • Was ist der richtige Umgang mit Haftungsrisiken?
  • Worauf muss ich bei der Auftragsvergabe achten?
  • Inwiefern bin ich für die Fremdfirmenmitarbeiter meiner Auftragnehmer und Subunternehmer verantwortlich?
  • Wann muss ich als Auftraggeber Einfluss nehmen auf die Arbeitsabläufe?
  • Arbeitnehmerüberlassung und Kettenüberlassung – worauf ist bei AÜ-Personal zu achten?
  • Was muss man bei der (externen sowie internen) Beauftragung von Elektrofachkräften, Riggern, Veranstaltungsleitern oder Aufsichtführenden Personen bedenken?
  • Was darf die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (selbstständig) ausführen und wann muss ein Elektriker hinzugezogen werden?
  • Wer darf mit welchen Aufgaben beauftragt werden?
  • UnterweiserEignung: Wer darf die Mitarbeiterunterweisung übernehmen?
  • Unfallmeldung über ein digitales Verbandbuch
  • Re-Start! Angebote der VBG

Zur Anmeldung

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+49 (0)511 270 7474
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