In nächster Zeit wird das wahrscheinlich nicht weniger werden. Grund dafür ist das NIS2UmsuCG. Dieses Gesetz konzentriert sich auf Cybersecurity sowie das Verstärken der digitalen und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen. Diese Richtlinien können Ihre eigene Organisation oder die Ihres Auftraggebers betreffen.
In dieser Blogreihe auf eventmanager.de tauchen wir in verschiedene Themen ein, die für Organisationen wichtig sind, um compliant zu bleiben. E-Rechnungsstellung und die Strukturierung Ihrer Software für Ihre eigene Holding und Einrichtungen wurden bereits behandelt – diesmal im Fokus: Cybersecurity. Worüber sollten Sie sich als Eventmanager bewusst sein und wie stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend compliant sind? Wir steigen direkt ein!
Über das NIS2UmsuCG
Das NIS2UmsuCG ist ein angepasstes Gesetz, das seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft ist (unter anderem bezogen auf die EU-NIS2-Richtlinie). Ziel ist es, Einrichtungen in Deutschland widerstandsfähiger gegen Cyberkriminalität zu machen. Darin ist festgelegt, dass alle (besonders) wichtigen Einrichtungen in Deutschland die folgenden Richtlinien erfüllen müssen:
- Anmeldung: Desbetreffende Organisationen müssen sich in zwei Schritten beim BSI als „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung registrieren, wofür vorab ein „Mein Unternehmenskonto“ über ELSTER eingerichtet werden muss.
- Governance & Verantwortung: Die Geschäftsführung trägt die Endverantwortung für Cybersecurity, muss Risikomaßnahmen genehmigen und überwachen, absolviert verpflichtende Schulungen und haftet persönlich bei schweren Verstößen.
- Risikomanagement: Unternehmen müssen ein durchdachtes Risikomanagement mit deutlichen Rollen und Entscheidungsprozessen einrichten, um Netzwerk- und Systemrisiken systematisch zu analysieren.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Organisationen müssen angemessene und proportionale Sicherheitsmaßnahmen auf Basis eines integralen Risikoansatzes und nach dem neuesten Stand der Technik ergreifen.
- Meldepflicht & Sanktionen: Schwere Sicherheitsvorfälle müssen rechtzeitig in drei Phasen gemeldet werden, wobei Verstöße zu hohen Geldstrafen und Eingriffen des BSI in die Geschäftsführung führen können.
Für wen ist diese Gesetzgebung relevant?
Das NIS2UmsuCG gilt somit neben den bestehenden KRITIS-Betreibern für wichtige (ca. 21.600 Unternehmen) und besonders wichtige Einrichtungen (ca. 8.250 Unternehmen). Insgesamt sind in Deutschland mehr als 29.000 Unternehmen betroffen. Ausschlaggebend sind dabei die Branche, die Unternehmensgröße und in einigen Fällen die Tätigkeit.
Die Sektoren sind wie folgt eingeteilt
Grundsätzlich handelt es sich um Organisationen, die in einem dieser Sektoren tätig sind und die Bedingungen hinsichtlich der Unternehmensgröße erfüllen:
- Große Unternehmen: mit 250+ Mitarbeiter oder mehr als 50 Millionen Umsatz.
- Mittelgroße Unternehmen: mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Millionen Umsatz.
Gehören Sie keinem dieser Sektoren an und/oder arbeiten Sie für ein kleines Unternehmen? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie nicht unter die NIS2-Regelung fallen.
Warum ist das jetzt eine Angelegenheit für die Geschäftsführung?
Die DSGVO schreibt Datenschutz und Datensicherheit schon seit Jahren vor, aber das NIS2UmsuCG geht noch einen Schritt weiter und macht dies zu einem aktiv geprüften Thema. Das Gesetz überträgt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen direkt auf die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung muss sich intensiv in die Materie einarbeiten und auch Schulungen absolvieren. Zudem besteht die Pflicht, zu gewährleisten, dass die Organisation dieses Gesetz einhält. Dadurch wird Cybersecurity zu einem aktiven Thema auf allen Ebenen der Organisation.
Freek Zindel, Gründer von aanmelder.nl, sagt dazu: „Indem die Verantwortung bei der Geschäftsführung liegt, entsteht im Grunde eine Verantwortungskaskade durch die gesamte Organisation. Eine Führungskraft muss wissen, was zu tun ist, was die eigenen Mitarbeiter tun und welche Pflichten dazugehören. Auch der Einkauf von Software wird dadurch komplexer und aufwendiger.“
Wie fügen sich Events und Eventdaten hier ein?
Jetzt denken Sie vielleicht: Veranstaltungen werden doch in der Regel nicht als wichtige oder (besonders) wichtige Aktivitäten angesehen? In der Regel nicht, nein. Allerdings organisieren wichtige und besonders wichtige Einrichtungen regelmäßig Events. Oft sind das genau die Organisationen, die eine Vielzahl an Stakeholdern erreichen. Denken Sie an ein Krankenhaus, das ein Symposium für hunderte Fachkräfte im Gesundheitswesen veranstaltet, ein Energieunternehmen, das Stakeholder über die Energiewende informiert, oder eine Gemeinde, die eine Veranstaltung für Einwohner sowie Kooperationspartner organisiert.
Bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung erfassen Sie unbemerkt viele sensible Daten: Namen, Positionen und direkte Kontaktdaten, aber oft auch Ernährungswünsche, Zahlungsdaten oder Zugriffsrechte.
Wir zeigen Ihnen ein paar Praxisbeispiele, in denen Datensicherheit plötzlich sehr nah rückt:
- Sie organisieren eine Veranstaltung für Einwohner einer bestimmten Gemeinde. Während des Check-ins lässt eine der Hostessen das Tablet mit allen verfügbaren Teilnehmerdaten unbeaufsichtigt auf dem Tisch liegen .
- Sie arbeiten zusammen mit einem Anbieter für Event-Software. Es kommt zu einem Datenleck, wodurch Teilnehmerdaten möglicherweise durchgesickert sind. In solch einem Fall erhalten Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Benachrichtigung mit den korrekten Informationen und diese intern an die zuständigen Personen weiterleiten. Als Eventmanager müssen Sie wissen, wie Ihr Softwareanbieter damit umgeht.
- Sie arbeiten bei einer Organisation mit mehreren Untereinheiten, die jeweils ihre eigenen Events mit eigenen Excel-Übersichten und eigenen Tools organisieren. Dadurch hat die Geschäftsführung, die nun persönlich verantwortlich ist, keinen Überblick darüber, welche Menge an Teilnehmerdaten eigentlich durch die gesamte Organisation kursiert.
Ist das neu? Nicht ganz: Datensicherheit war schon immer wichtig, doch durch NIS2 steigen die Anforderungen an Organisationen deutlich. Als Organisation reicht es nicht mehr aus, die Datensicherheit „im Stillen geregelt zu haben“: Sie müssen diese nun aktiv überprüfen und nachweisbar belegen können.
Worauf sollten Sie bei einem Anbieter von Event-Software achten? Mit der richtigen Event-Software erhalten Sie die richtigen Garantien. Für Sie selbst, Ihre IT- und Compliance-Abteilung, aber auch für externe Stakeholder. Mit der richtigen Event-Software erhalten Sie die richtigen Garantien. Für Sie selbst, Ihre IT- und Compliance-Abteilung, aber auch für externe Stakeholder. Hier sind einige Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Meldeverfahren bei Vorfällen: Fragen Sie nach, wie schnell und auf welche Weise ein Anbieter ein Datenleck meldet.
- Aufbewahrungsfristen oder automatisches Löschen: Können Sie einstellen, dass Teilnehmerdaten nach dem Event automatisch und sicher gelöscht werden? Auch danach sollten Sie sich erkundigen.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) vorab prüfen, nicht im Nachhinein: Hat der Anbieter einen standardmäßigen Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegen, anstatt dass Sie ihn selbst einfordern müssen?
- Datum des letzten Penetrationstests/Audits anfragen: Ein Anbieter, der auf Anfrage nachweisen kann, wann er zuletzt extern getestet wurde, bietet mehr Sicherheit als nur eine Zertifizierung, die vor einem Jahr erworben wurde.
- Nachweisbare Sicherheitszertifizierungen: Entscheiden Sie sich für eine Software mit einer ISO 27001-Zertifizierung und einer SOC 2 Typ II-Bescheinigung. Damit belegen Sie, dass die Sicherheit und die Prozesse offiziell geprüft und nachgewiesen sind. ISO ist bereits ein nachweisbarer Standard, der sich auf die Richtlinien und das Risikomanagement im Bereich Informationssicherheit konzentriert. SOC 2 geht noch einen Schritt weiter und weist nach, dass es auch aktiv geprüft wird.
- Europäische Datenspeicherung: Prüfen Sie, ob die Server innerhalb der EU stehen, sodass die gesamte Datenverarbeitung unter EU-Recht fällt.
- Strenge Rechteverwaltung: Stellen Sie sicher, dass Sie genau festlegen können, wer innerhalb Ihres Teams Zugriff auf bestimmte (Teilnehmer-)Daten hat, damit sensible Informationen niemals an den falschen Ort gelangen.
- (Verschlüsseltes) Hochladen innerhalb der Software: Vermeiden Sie den E-Mail-Verkehr von personenbezogenen Daten zwischen Teammitgliedern und laden Sie Daten stattdessen sicher in der Software hoch. Manchmal ergreifen Anbieter auch zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. die Verschlüsselung von Teilnehmerdaten innerhalb der Software. So bleiben diese selbst bei einem unverhofften Datenleck geschützt.
Wir empfehlen Ihnen, diese Aspekte bei der Auswahl eines neuen Anbieters stets zu erfragen.
Was bringt Ihnen das als Event-Organisator?
Wenn Sie Datensicherheit und Compliance von Anfang an zu einem aktiven Thema machen und richtig einrichten, bringt Ihnen das:
- Mehr Ruhe: Sie haben die Gewissheit, dass alles gut geregelt ist und Risiken minimiert wurden.
- Keine Unsicherheiten: sowohl bei internen als auch bei externen Stakeholdern.
- Keine Verzögerungen: vermeiden Sie Engpässe im Organisationsprozess und treffen Sie Entscheidungen deutlich schneller.
Dadurch haben Sie die Hände frei und können sich voll und ganz auf das konzentrieren, was wirklich zählt: eine erfolgreiche Veranstaltung organisieren.
Neugierig, wie aanmelder.nl damit umgeht?
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Bei aanmelder.nl setzen wir uns aktiv mit Datensicherheit auseinander, um sichere Prozesse für Eventmanager zu gewährleisten. Dies basiert jedoch auf unserer eigenen Expertise. Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung – ziehen Sie im Zweifelsfall daher bitte immer einen Experten zu Rate.
Über den Autor
Als Sales Lead bei aanmelder.nl verbindet Ruud seinen breiten Hintergrund in den Bereichen Software und Events mit einem geschärften Blick für Eventtrends. In seiner Freizeit entdeckt er gerne neue Veranstaltungen und Musik.
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