Da für die in nächster Zeit geplanten Messen entsprechende Konzepte vorliegen, sind Messen von dieser Vereinbarung nicht betroffen, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft feststellt. Grundsätzlich gelten in den Bundesländern separate Vorgaben für Messen; zentrale Bestandteile sind unter anderem mit den zuständigen Behörden abgestimmte Hygienekonzepte. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern am 6. Mai 2020 liegt die Durchführung von Messen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Auflagen.
Der AUMA geht davon aus, dass die Bundesländer diese Regelungen auch entsprechend fortführen. Denn alle seit dem Neustart im September durchgeführten Messen konnten im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Teilnehmer ohne Beanstandungen durchgeführt werden. Auch sind beim Treffen von Bund und Ländern keine Einschränkungen für andere Räumlichkeiten mit Geschäftszweck beschlossen worden, etwa für Einkaufszentren, Shopping Malls oder Warenhäuser, in denen die Abläufe mit denen in Messehallen vergleichbar sind.