Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit startet Umfrage für Veranstalter zu Rechtsgrundlagen

der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) bittet Veranstalter von kleinen und mittelgroßen Veranstaltungen um ihre Meinung. Bei der vom DEB initiierten, nun gestarteten Umfrage geht es um die Rechtsgrundlagen, die bei ebensolchen Veranstaltungen berücksichtigt werden müssen.

Besuchersicherheit und Mitarbeitersicherheit sind elementare Schutzziele, die durch die verschiedenen Rechtsgrundlagen bei Veranstaltungen definiert werden. Zu den Rechtsgrundlagen zählen unter anderem und nicht abschließend genannt: Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) in der jeweiligen Landesfassung, Arbeitsschutzgesetze insbesondere Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Bundesimmissionsschutzgesetz und viele weitere, die abhängig von Ort, Bundesland und zu bewertender Gefahr zum Tragen kommen können.

Es ist gut, dass es in Deutschland Rechtsgrundlagen gibt. Die Frage lautet jedoch: Kann man diese umfassenden und nicht immer kongruent verfassten Rechtsgrundlagen tatsächlich auch bei kleinen und mittleren Veranstaltungen umsetzen? Denn Sicherheit ist ohne den Einsatz von Geld und Personal nicht zu gewährleisten.

Unter diesem Link können die Veranstalter an der Umfrage teilnehmen.

Der DEB hofft auf rege Beteiligung, um ein Bild darüber zu erhalten, ob die Rechtsgrundlagen zum einen genügend bekannt sind und zum anderen in ihrer Form auch bei den kleineren und mittelgroßen Veranstaltungen umsetzbar sind.

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