Noch am 24. November 2021 kam aus dem Bundesarbeitsministerium die Hiobsbotschaft, dass die Kurzarbeitergeldverordnung ohne die erhöhten Kurzarbeitergeldsätze von 80 bzw. 87 % verlängert werden. Dies obendrein nur bis zum 31. März 2021. Eine Zitterpartie in Quartalsschritten für die Betroffenen. Die mehr als 100.000 Betriebe der Veranstaltungswirtschaft werden bis dahin nicht selbst existenzfähig sein. Erstens bricht die Branche angesichts der Pandemiemaßnahmen der Regierung und der darauf basierenden Stornowelle gerade noch tiefer ein. Zweitens haben Veranstaltungen einen Vorlauf von rund zwölf Monaten, bevor sie abgerechnet werden können und Einnahmen bringen. In der ersten Dezemberwoche haben die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft Einfluss nehmen können, sodass es bei einer Verlängerung der Kurzarbeit bei bis zu 87 % bleibt. Allerdings bleiben die Betriebe nun auf 50 % der Sozialabgaben sitzen. Ein harter Schlag angesichts ihrer tiefen wirtschaftlichen Krise, denn überall sind die Kassen leer.
Wirtschaftspartei riskiert Wirtschaftszweig
Damit nicht genug. „Die neue Bundesregierung vertritt mit Blick auf die Eventindustrie keineswegs die Existenzinteressen der Wirtschaft. So fordert die FDP aktuell ein Ende aller Wirtschaftshilfen Mitte 2022. Eine folgenschwere Entscheidung angesichts des allgemeinen Unvermögens, die Pandemieentwicklung mittelfristig abzusehen. Folgenschwer auch, weil zumindest die Veranstaltungswirtschaft dann noch keine spürbaren Umsätze machen wird“, klagt Alexander Ostermaier, Vertreter der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft. Derzeit sind die Einnahmen in der Branche um ca. 87% eingebrochen. Lediglich die Stornierungszahlen steigen immer höher. Schon im November waren 77 % der Branchenbetriebe davon betroffen. Tendenz: rapide steigend.