Nach der Änderung der Versammlungsstättenverordnung in NRW können Betreiber kleinerer Hallen und Säle eine Veranstaltung ohne Gefährdungspotential und die Arbeiten dazu von einer Sachkundigen Aufsichtsperson beaufsichtigen lassen. Idealerweise qualifiziert der Betreiber hierzu Mitarbeiter aus dem eigenen Personalstamm.
Mit diesem Kurs schulen wir das entsprechende Personal rechtssicher. Themen sind u.a. die relevanten Vorschriften, das Erkennen von Gefährdungen und die Erarbeitung von Schutzmaßnahmen.
Neu in diesen Kurs integriert ist ein ausführliches, ca. 4-stündiges Brandschutztraining mit Theorie und Praxis.
Auch für Eventmanager und andere interessierte Personen ist der Kurs geeignet, um sich mit den wichtigsten Vorschriften vertraut zu machen.